Ist ein Operateur verpflichtet einen OP-Bericht zu erstellen
Verfasst: 08.03.2007, 12:41
E-Mail Anfrage:
Mir wurden ambulant torische Artisanlinsen implantiert sowie
zusätzlich Hornhautschnitte bzw. s.g. Hornhautplastiken vorgenommen. Die OP-Berichte die mir ausgehändigt wurden enthalten
lediglich die Auflistung der Linsentypen bzw. die Angabe Hornhautplastik. Diese sehr dürftigen OP-Bericht werden zur
Kostenerstattung von der Halleschen Krankenversicherung nicht anerkannt.
Ist die Augenklinik verpflichtet ausführliche OP-Berichte zu erstellen? Die Klinik ist der Meinung nein da ja die
Rechnungen exat mit den GOÄ Werten versehen sind und die Versicherung somit den OP-Verlauf nachvollziehen kann.
Ich erbitte Ihre Antwort.
Mir wurden ambulant torische Artisanlinsen implantiert sowie
zusätzlich Hornhautschnitte bzw. s.g. Hornhautplastiken vorgenommen. Die OP-Berichte die mir ausgehändigt wurden enthalten
lediglich die Auflistung der Linsentypen bzw. die Angabe Hornhautplastik. Diese sehr dürftigen OP-Bericht werden zur
Kostenerstattung von der Halleschen Krankenversicherung nicht anerkannt.
Ist die Augenklinik verpflichtet ausführliche OP-Berichte zu erstellen? Die Klinik ist der Meinung nein da ja die
Rechnungen exat mit den GOÄ Werten versehen sind und die Versicherung somit den OP-Verlauf nachvollziehen kann.
Ich erbitte Ihre Antwort.