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Ist ein Operateur verpflichtet einen OP-Bericht zu erstellen

Verfasst: 08.03.2007, 12:41
von DrRenner
E-Mail Anfrage:
Mir wurden ambulant torische Artisanlinsen implantiert sowie
zusätzlich Hornhautschnitte bzw. s.g. Hornhautplastiken vorgenommen. Die OP-Berichte die mir ausgehändigt wurden enthalten
lediglich die Auflistung der Linsentypen bzw. die Angabe Hornhautplastik. Diese sehr dürftigen OP-Bericht werden zur
Kostenerstattung von der Halleschen Krankenversicherung nicht anerkannt.
Ist die Augenklinik verpflichtet ausführliche OP-Berichte zu erstellen? Die Klinik ist der Meinung nein da ja die
Rechnungen exat mit den GOÄ Werten versehen sind und die Versicherung somit den OP-Verlauf nachvollziehen kann.
Ich erbitte Ihre Antwort.

Verfasst: 22.04.2007, 17:31
von DrRenner
Leider bin ich kein Rechtsanwalt, und kann Ihnen daher keine rechtsgültige Auskunft geben. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass wie unten angeführt ist, der Arzt eine Dokumentationspflicht hat, und Untersuchungen oder Behandlungen die nicht ausreichen dokumentiert wurden, von den Gerichten als nicht durchgeführt angesehen werden. In Ihrem Fall muss also der Arzt durch den OP-Bericht beweisen, dass er den Eingriff durchgeführt hat, die Rechnungsstellung alleine reicht nicht aus. Für weitere Fragen diesbezüglich müssen Sie Sich jedoch an einen Rechtsanwalt wenden.

Der Arzt hat die Pflicht, Untersuchungen, Therapien und Eingriffe in der Patientenakte zu dokumentieren. Wichtige Dokumente sind die Anamnese, das Aufklärungsformular mit der Einwilligungserklärung, Arztbriefe, OP-Berichte, das Pflegeprotokoll und sonstige medizinische Berichte. Ferner sind alle Bilddokumente für eine Bewertung, ob ein Arztfehler vorliegt heranzuziehen. Fehlen wichtige Dokumente kommt es zur Beweiserleichterung für den Patienten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Renner
P.S.: Diese Auskunft ist nur meine persönliche Meinung, und iuristisch nicht wertbar. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Verantwortung.