Opbericht ist ein Projekt um Ärzten, Studenten und Patienten Standard-Operationsberichte zur Verfügung zu stellen.
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Ist ein Operateur verpflichtet einen OP-Bericht zu erstellen
Mir wurden ambulant torische Artisanlinsen implantiert sowie
zusätzlich Hornhautschnitte bzw. s.g. Hornhautplastiken vorgenommen. Die OP-Berichte die mir ausgehändigt wurden enthalten
lediglich die Auflistung der Linsentypen bzw. die Angabe Hornhautplastik. Diese sehr dürftigen OP-Bericht werden zur
Kostenerstattung von der Halleschen Krankenversicherung nicht anerkannt.
Ist die Augenklinik verpflichtet ausführliche OP-Berichte zu erstellen? Die Klinik ist der Meinung nein da ja die
Rechnungen exat mit den GOÄ Werten versehen sind und die Versicherung somit den OP-Verlauf nachvollziehen kann.
Ich erbitte Ihre Antwort.
Der Arzt hat die Pflicht, Untersuchungen, Therapien und Eingriffe in der Patientenakte zu dokumentieren. Wichtige Dokumente sind die Anamnese, das Aufklärungsformular mit der Einwilligungserklärung, Arztbriefe, OP-Berichte, das Pflegeprotokoll und sonstige medizinische Berichte. Ferner sind alle Bilddokumente für eine Bewertung, ob ein Arztfehler vorliegt heranzuziehen. Fehlen wichtige Dokumente kommt es zur Beweiserleichterung für den Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Renner
P.S.: Diese Auskunft ist nur meine persönliche Meinung, und iuristisch nicht wertbar. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Verantwortung.